allgemeine geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Vermietung des Mietstudios und der darin enthaltenen Gegenstände, technischen Geräte und Anlagen durch Atelier 15.

Die AGB gelten als vereinbart, sobald das Studio übernommen, die Lieferung oder Leistung akzeptiert oder das Angebot angenommen wird.

Vertragliche Abreden, die von den Bestimmungen der AGB abweichen oder diese aufheben, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter, um wirksam zu sein.

Die AGB gelten für die laufende Geschäftsbeziehung, jedoch nicht für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Atelier 15, sofern diese nicht ausdrücklich einbezogen werden.

  1. Miete

Die vereinbarte Mietgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

Der*Die Mieter*in ist verpflichtet, den vereinbarten Beginn und das Ende der Mietzeit einzuhalten. Bei einer vom Atelier 15 nicht verschuldeten verspäteten Mietbeginn wird die volle Mietgebühr berechnet. Es besteht kein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung.

Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor dem gebuchten Termin entstehen keine Kosten. Bei Stornierungen 5 Tage vor dem Termin werden 50% der Mietgebühr fällig, und bei Stornierungen innerhalb von 2 Tagen vor dem Termin wird die volle Mietgebühr berechnet. Wenn ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 14 Tage gebucht und im Voraus bezahlt wird, entfällt die Stornogebühr. Falls der Ersatztermin ebenfalls nicht wahrgenommen wird, wird er mit weiteren 100% der Mietgebühr berechnet.

Während der gesamten Mietdauer behält der Vermieter das Hausrecht über die Mietsache und kann die Räumlichkeiten jederzeit selbst oder durch beauftragtes Personal betreten. Der*Die Vermieter*in wird dabei Rücksicht auf laufende Aufnahmen nehmen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Miete ist direkt bei der Buchung des Mietstudios fällig. Im Falle einer Stornierung des Termins ist die fällige Gebühr sofort zu entrichten (siehe Abschnitt 2d).

Sonderregelungen können nach vorheriger Absprache und schriftlicher Vereinbarung getroffen werden.

  1. Nutzung

Der*Die Mieter*in verpflichtet sich, die Mieträume und -gegenstände sorgfältig zu behandeln und sie nicht zweckentfremdet zu nutzen. Der*Die Mieter*in hat die geltenden Arbeits- und Betriebsanordnungen sowie alle behördlichen Anordnungen und Vorschriften zu beachten. Er*sie trägt dafür Sorge, dass auch alle beauftragten Dritten und Besucher*innen die vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, die zu Beschädigungen oder Verunreinigungen der Studioräume und -geräte führen könnten oder eine Gefährdung von Personen verursachen könnten (z. B. brennbare Flüssigkeiten, offenes Feuer, Wasser- oder Explosionsaufnahmen), ist untersagt. Dies schließt auch die eigenständige Verwendung von Wasser, Sand und Erde ein.

Ein Umbau der gemieteten Geräte ist nicht gestattet, insbesondere bei stromführenden Teilen. Ohne besondere Vereinbarung dürfen die mitgemieteten Geräte nur innerhalb der Studioräume genutzt werden.

Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist es Mieter*innen nicht gestattet, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Bei Zustimmung haften der*die Mieter*in und der Dritte gesamtschuldnerisch.

Atelier 15 behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzverpflichtungen seitens der Mieter*innen vorzeitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Vertragspflichten verstößt, die nicht mit den Interessen des Mietstudios vereinbar sind.

  1. Zustand der Räume

Die Räumlichkeiten werden im besenreinen Zustand vermietet. Der*Die Mieter*in ist verantwortlich für die Überprüfung des Zustands auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn. Etwaige Beanstandungen müssen im Voraus gemeldet werden. Bei Beendigung des Mietzeitraums ist das Studio im gleichen Zustand zu übergeben. Die dafür erforderliche Zeit muss von Mieter*innen innerhalb der Mietdauer berücksichtigt werden.

Falls das Studio nach dem Mietzeitraum in einem stark verschmutzten Zustand ist, insbesondere durch Creme- und Fettflecken, behält sich der*die Vermieter*in das Recht vor, Mieter*innen die Reinigung der Räumlichkeiten sowie die entstehenden Folgekosten (z. B. Mietausfall) in Rechnung zu stellen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Alle vom Atelier 15 vermieteten Geräte und Gegenstände bleiben uneingeschränkt Eigentum des Atelier 15. Der Verkauf, die Vermietung, die Überlassung an Dritte oder das Entfernen von gemieteten Gegenständen aus den Mieträumen ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung gestattet.

  1. Haftung

Der*Die Vermieter*in übernimmt keine Haftung für die von Mieter*innen in das Mietstudio eingebrachten Gegenstände oder Ausrüstung (z. B. Garderobe, Requisiten, technische Geräte).

Der*Die Mieter*in haftet gegenüber dem Atelier 15 und Gesellschaftern für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden an der Einrichtung, den Geräten, der Ausrüstung und den Requisiten. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden, die von Mitarbeiter*innen, Besucher*innen oder Models der Mieter*innen verursacht wurden. Der*Die Mieter*in ist verantwortlich für Personenschäden, Folgeschäden und die damit verbundenen Kosten (z. B. Mietausfall). Der*Die Mieter*in stellt den*die Vermieter*in von jeglicher Haftung Dritten gegenüber für solche Schäden frei. Schadensfälle oder Defekte an Geräten oder der Raumausstattung sind unverzüglich zu melden.

Das Atelier 15 und seine Gesellschafter haften für Ausfallschäden von Mieter*innen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung des Vermieters für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

  1. Urheberrecht

Der*Die Mieter*in ist verpflichtet, die erforderlichen Leistungsschutz- und Urheberrechte sowie andere Rechte für alle Bildaufnahmen, die in den Räumlichkeiten des Fotostudios erstellt werden, auf eigene Kosten zu erwerben.

  1. Recht und Gerichtsstand

Für alle mietvertraglichen Angelegenheiten gilt ausschließlich das deutsche Recht.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich gültig.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Bonn. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ebenfalls Bonn vereinbart.

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